Commercial Court Hamburg

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Stand: 27.11.2025, 12:00

Bundesweit erstes Commercial Court Urteil verkündet

Der 1. Senat des Commercial Court Hamburg hat heute deutschlandweit als erster Commercial Court eine Rechtsstreitigkeit durch Urteil entschieden (Az.: I CC 1/25). Erst seit dem 15. April 2025 können wirtschaftliche Rechtsstreitigkeiten erstinstanzlich am neu eingerichteten Commercial Court Hamburg in einem effizienten und strukturierten Verfahren zwischen Unternehmen ab einem Streitwert von 500.000 Euro geführt werden (vgl. dazu unsere Pressemitteilung vom 15. April 2025).

Die Klage wurde am 25. Juli 2025 am Commercial Court Hamburg eingereicht. Zwischen Juli und November 2025 haben zwei mündliche Verhandlungen in dieser Sache vor dem Senat stattgefunden. Heute hat der 1. Senat ein Urteil verkündet. Den Parteien liegt damit nach nur vier Monaten eine obergerichtliche Entscheidung ihrer Rechtsstreitigkeit vor. Indem die Parteien das Verfahren erstinstanzlich am Commercial Court eingeleitet haben, ist die Verfahrensdauer im Vergleich zum Verfahren beim klassischen Instanzenzug, der beim Landgericht begonnen hätte, erheblich verkürzt worden.

Zum Verfahren im Einzelnen:

Der Fall

 

Die Parteien streiten um die von Klägerseite begehrte Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Batteriezellen für Solaranlagen. Die Klägerin erstellt Solaranlagen für den „Off-Grid“- Betrieb. Bei der Beklagten handelt es sich um eine Vertriebstochter eines großen chinesischen Herstellers von Batterien. Die Klägerin orderte zwischen April und Juni 2023 519 Einheiten der streitgegenständlichen Batteriezellen, die auch geliefert wurden und zahlte hierfür über eine Million Euro an die Beklagte. Die Klägerin lieferte die Batterien weiter an einen Kunden nach Westafrika, wo sie sich seither befinden. Eine für die Klägerseite wichtige SMA-Zertifizierung dieses Batterietyps - wobei es sich um eine in der Branche allgemein anerkannte Qualitätsprüfung durch ein am Markt allgemein anerkanntes Institut handelt -, konnte bis Sommer 2025 nicht erreicht werden. In der Folge erklärte die Klägerin Mitte Juli 2025 unter anderem wegen der Probleme um die SMA-Zertifizierung den Rücktritt vom Vertrag. Zwischen den Parteien war insbesondere streitig, in wessen Verantwortung der SMA-Zertifizierungsprozess stand und welche der Parteien es zu vertreten hatte, dass es hier immer wieder zu Verzögerungen kam. Die Parteien vereinbarten die Zuständigkeit des Commercial Court Hamburg.

Die Entscheidung des Commercial Courts

 

Der Commercial Court Hamburg hat der Klage ganz überwiegend stattgegeben. Danach schuldet die Beklagte der Klägerin die Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückübereignung und Rückgabe der von der Beklagten gelieferten Batterien. Nach den Ausführungen des Gerichts konnte sich die Klägerin wirksam durch Rücktritt von den streitgegenständlichen Verträgen lösen. Der Senat hat herausgestellt, dass das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Hinblick auf die ausbleibende Zertifizierung der Batterien anwendbar sei und nicht durch Sachmängelgewährleistung verdrängt werde. Indem es den Parteien zwischen Abschluss der Kaufverträge im Frühjahr 2023 und Sommer 2025 nicht gelungen sei, für die verkauften Batterien eine sog. „SMA-Zertifizierung“ zu erreichen, sei die Geschäftsgrundlage dieser Verträge entfallen. Dies sei unter Würdigung aller Umstände der Geschäftsbeziehung der Parteien der Risikosphäre der Beklagten zuzuordnen. Auch sei eine Anpassung der Verträge der Klägerin nicht zumutbar. Auf die Frage der Mangelhaftigkeit der gelieferten Batterien komme es demzufolge nicht an. Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten habe die Klägerin hingegen nicht.

Zulassungsfreie Revision zum Bundesgerichtshof möglich

 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Commercial Court ist die zulassungsfreie Revision zum Bundesgerichtshof möglich.