Der Commercial Court Hamburg
Am 15. April 2025 ist nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland auf Grundlage einer Hamburgischen Landesverordnung der Commercial Court Hamburg beim Hanseatischen Oberlandesgericht eröffnet worden. In einem effizienten und strukturierten Verfahren können dort bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich in deutscher oder englischer Sprache geführt werden. Korrespondierend dazu wurden für Verfahren mit einem geringeren Streitwert beim Landgericht Hamburg Commercial Chambers eingerichtet, die ausschließlich auf Englisch verhandeln.
Der Commercial Court Hamburg besteht aus zwei Zivilsenaten mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, die mit erfahrenen Richterinnen und Richter des Hanseatischen Oberlandesgerichts besetzt sind und ihre jeweilige Expertise einbringen. Die Zuständigkeit des Commercial Courts als erste Instanz kann zwischen den Unternehmen vereinbart werden. Nach Wahl der Parteien wird in deutscher oder englischer Sprache verhandelt. In einem frühzeitigen Organisationstermin, der auch als Videokonferenz stattfinden kann, werden zwischen Gericht und Parteien Vereinbarungen über den Ablauf des Verfahrens getroffen. Dies bietet sich insbesondere bei komplexen Verfahren an, deren Durchführung so optimal strukturiert werden kann. Bei der Verhandlung über Geschäftsgeheimnisse können auf Antrag besondere Regelungen zur Geheimhaltung getroffen werden. Auf Wunsch der Parteien kann ein mitlesbares Wortprotokoll geführt werden. Gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen des Commercial Courts ist die zulassungsfreie Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Für Entscheidungen der Commercial Chambers sind die Commercial Courts die (immer englischsprachige) Berufungsinstanz.
Die Schaffung von Commercial Courts und Commercial Chambers ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung deutscher Gerichte in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten. Das deutsche Justizsystem genießt wegen der guten Ausbildung, Unabhängigkeit und Akzeptanz der deutschen Richterschaft und der guten Kalkulierbarkeit des Prozessrisikos international hohes Ansehen. Mit der Einführung der spezialisierten Senate für Wirtschaftsstreitigkeiten, der flankierenden Regelungen zur effizienten Prozessführung und nicht zuletzt der Möglichkeit, auf Wunsch der Parteien auf Englisch zu verhandeln, wird die staatliche deutsche Ziviljustiz den Anforderungen größerer, auch internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten noch besser gerecht.