Der Commercial Court Hamburg
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland zum 1. April 2025 ist auch in Hamburg ein Commercial Court beim Hanseatischen Oberlandesgericht eröffnet worden. Es wurden zwei Senate mit festen Zuständigkeiten gebildet, die sich nach dem im Einzelfall betroffenen Rechtsgebiet richten. Wirtschaftsrechtliche Verfahren können dort auch in englischer Sprache geführt werden. Die beiden Senate des Commercial Courts sind mit erfahrenen Richterinnen und Richtern des Hanseatischen Oberlandesgerichts besetzt, die ihre Expertise aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten einbringen.
Der Commercial Court besteht aus Zivilsenaten des Oberlandesgerichts, vor denen Wirtschaftszivilsachen zwischen Unternehmen ab einem Streitwert von 500.000 Euro bei entsprechender Verständigung der Parteien erstinstanzlich geführt werden. Die Senate können in deutscher oder in englischer Sprache verhandeln. Bei der Verhandlung über Geschäftsgeheimnisse kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen und der Verfahrensgegner verstärkt zur Diskretion verpflichtet werden. Gegen die Entscheidungen der Commercial Courts wird die Revision zum Bundesgerichtshof eröffnet sein. Auf Wunsch der Parteien kann - wie in vielen Schiedsgerichtsverfahren - ein mitlesbares Wortprotokoll geführt werden.
Die Schaffung von Commercial Courts ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung deutscher Gerichte in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten. Das deutsche Justizsystem genießt wegen der guten Ausbildung, Unabhängigkeit und Akzeptanz der deutschen Richterschaft und der guten Kalkulierbarkeit des Prozessrisikos international hohes Ansehen. Mit der Einführung von Commercial Courts mit spezialisierten Senaten für Wirtschaftsstreitigkeiten, flankierenden Regelungen zur effizienten Prozessführung und nicht zuletzt der Möglichkeit, auf Wunsch der Parteien auf Englisch zu verhandeln, wird die staatliche Ziviljustiz den Anforderungen größerer auch internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten noch besser gerecht.