Die Zuständigkeit der Commercial Chambers
Die Commercial Chambers sind zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen des
- (internationalen) Handelsrechts,
- Kartellrechts
- Transportrechts,
- IT-Rechts,
- Insolvenzrechts
- für Post-M&A Streitigkeiten und
- gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten,
in denen die Parteien ausdrücklich oder stillschweigend die englische Gerichtssprache vereinbaren.
Zu der genauen Zuständigkeit der Commercial Chambers siehe den aktuellen Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Hamburg (dort Randziffer 304 und 333).