Guidelines
Die „Guidelines“ für die Commercial Courts und Commercial Chambers in Deutschland“ wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Oberlandesgerichte Bremen, Celle, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hamm, München und Stuttgart sowie des Kammergerichts Berlin erstellt. Die Zielsetzung war dabei, Parteien und ihren Rechtsanwälten einen Überblick über das Verfahren vor den Commercial Courts und Commercial Chambers zu geben. Die „Guidelines“ sind nicht bindender Natur und dienen allein Informationszwecken; eine Gewähr wird daher nicht übernommen.
Die „Guidelines“ richten sich an Interessierte aus dem In- und Ausland. Sie werden ergänzt durch zusätzliche Informationen in einem Dokument mit dem Titel „Wissenswertes zum deutschen Zivilprozess“ für Rechtssuchende, die nicht mit dem deutschen Rechtssystem vertraut sind.